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Ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen/sollen zunächst an das rund um die Uhr geöffnete Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in der Maria-Probst-Straße 14 in München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten) weitergeleitet werden. Bei größeren Personengruppen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gewünscht.
Dort werden die Personen registriert und bei Bedarf – also wenn keine private Unterkunft im Verwandten-/Bekanntenkreis vorhanden ist – in das Unterbringungssystem in Oberbayern übergeführt. Verfügen die Personen über private Unterkünfte, können die Flüchtlinge unmittelbar nach der Registrierung im Ankunftszentrum wieder dorthin zurückkehren.
Die Regierung rät wegen der mit einem Asylantrag verbundenen Rechtsfolgen diesem Personenkreis ausdrücklich, derzeit kein Asylgesuch zu stellen. Sobald die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG geschaffen wurde, können grundsätzlich auch ohne ein Asylgesuch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden.
In Kolbermoor ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen sich persönlich bei dem rund um die Uhr geöffneten Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in der Maria-Probst-Straße 14 in München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten) melden. Eine telefonische Terminreservierung ist nicht erforderlich. Im Ankunftszentrum werden die Flüchtlinge registriert und bei Bedarf – also wenn keine private Unterkunft im Verwandten-/Bekanntenkreis vorhanden ist – in das Unterbringungssystem in Oberbayern übergeführt. Verfügen die Personen bereits über private Unterkünfte insb. im Bekannten-/Verwandtenkreis, können die Flüchtlinge unmittelbar nach der Registrierung im Ankunftszentrum wieder dorthin zurückkehren.
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