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Ukraine Hilfe

Sie sind nicht alleine

Info der Regierung von Oberbayern

Ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen/sollen zunächst an das rund um die Uhr geöffnete Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in der Maria-Probst-Straße 14 in München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten) weitergeleitet werden. Bei größeren Personengruppen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gewünscht.

Dort werden die Personen registriert und bei Bedarf – also wenn keine private Unterkunft im Verwandten-/Bekanntenkreis vorhanden ist – in das Unterbringungssystem in Oberbayern übergeführt. Verfügen die Personen über private Unterkünfte, können die Flüchtlinge unmittelbar nach der Registrierung im Ankunftszentrum wieder dorthin zurückkehren.

Die Regierung rät wegen der mit einem Asylantrag verbundenen Rechtsfolgen diesem Personenkreis ausdrücklich, derzeit kein Asylgesuch zu stellen. Sobald die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG geschaffen wurde, können grundsätzlich auch ohne ein Asylgesuch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden.

Registrierung der Flüchtlinge

In Kolbermoor ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen sich persönlich bei dem rund um die Uhr geöffneten Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in der Maria-Probst-Straße 14 in München (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße, nächste U-Bahnstation: Kieferngarten) melden. Eine telefonische Terminreservierung ist nicht erforderlich. Im Ankunftszentrum werden die Flüchtlinge registriert und bei Bedarf – also wenn keine private Unterkunft im Verwandten-/Bekanntenkreis vorhanden ist – in das Unterbringungssystem in Oberbayern übergeführt. Verfügen die Personen bereits über private Unterkünfte insb. im Bekannten-/Verwandtenkreis, können die Flüchtlinge unmittelbar nach der Registrierung im Ankunftszentrum wieder dorthin zurückkehren.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Um finanzielle Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, ist es nicht erforderlich einen Asylantrag zu stellen. Die Flüchtlinge müssen sich aber vorher beim Ankunftszentrum in München registrieren lassen. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können in der Asylbewerberleistungsstelle im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacher Str. 53 beantragt werden
Tel.: 08031 – 392 22 22 – Servicestelle
email: asyl-leistung@lra-rosenheim.de.

Unterkünfte und Sachspenden

Über das Funktionspostfach ukrainehilfe@lra-rosenheim.de können Bürgerinnen und Bürger Unterkünfte und auch Sachspenden dem Landratsamt melden.

Ehrenamtliches Engagement

Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, können sich melden im: Bürgerhaus Mangfalltreff Kolbermoor
Von-Bippen-Str. 21
Ansprechpartnerin:
Dagmar Badura
Tel.: 08031 / 23 19 257
E-Mail: mangfalltreff@dwro.de

Lebensmittelspenden für den Transport in die Ukraine nehmen entgegen:

Ansprechpartnerin:
Inna Schäfer
Karolinenstr. 1c
Tel.: 0176 / 461 93598
bis zum 08.03.2022
Informationen zu Inhalt, Größe und Gewicht der Päckchen finden Sie hier:
https://www.bibel-mission.de/news/weil-uns-leid-nicht-egal-ist

Informationen zu

Sonderöffnungszeiten für Ukraineflüchtlinge
Krankenscheine
Registrierung von eingereisten Heimtieren
finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kolbermoor.
Unser Ziel ist es,
Menschen bestmöglich zu helfen.

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